kleiner Hinweis:
Für Brandschutzbeauftragte: mit diesem Seminar wird ein Tag (8 UE) im Rahmen der vorgeschriebenen Fortbildung für Brandschutzbeauftragte bescheinigt
Der organisatorische bzw. betriebliche Brandschutz ist elementarer Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Flucht- und Rettungsplänen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, stellen diese doch die Fluchtmöglichkeit von Personen aus einem Gebäude sicher und ermöglichen die Rettung von gefährdeten Personen durch Hilfskräfte.
Während Feuerwehrpläne objektbezogene Informationen für die Feuerwehr beinhalten und im Brandfall eine schnelle Orientierung für die Einsatzkräfte bieten, dienen Flucht- und Rettungspläne allen in einem Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe und geben eine Übersicht über vorhandene Löschmittel.
Diese Pläne müssen fachgerecht erstellt und regelmäßig aktualisiert werden. Zudem besteht die Verpflichtung, diese Pläne mindestens alle 2 Jahre zu überprüfen. Regelungen zu Flucht- und Rettungsplänen finden sich in den Konkretisierungen der Arbeitsstättenverordnung, insbesondere in der ASR A2.3 und ASR A1.3
Wann müssen Sie einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
Da diese Anforderungen keine exakten Aussagen treffen, wann genau Unternehmen einen Flucht- und Rettungsplan erstellen müssen, besteht oft Unsicherheit darüber, ob für eine bauliche Anlage ein Flucht- und Rettungsplan notwendig ist. Die Feststellung, dass ein Flucht- und Rettungsplan gebraucht wird, kann nur durch eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Wesentliche Kriterien, die eine solche Gefährdungsbeurteilung in ihr Ergebnis einbeziehen muss, sind:
Diese ist nicht erforderlich, wenn die Flucht- und Rettungspläne behördlich gefordert werden, z.B. durch bzw. im Rahmen von:
Er sollte in einer Höhe von etwa 1,60 m, gemessen vom Boden zur Planmitte, montiert sein. Es ist eine Stelle auszuwählen, an der Personen häufig vorbeigehen oder auch verweilen.
Flucht- und Rettungspläne sind entsprechend ASR A2.3 regelmäßig zu überprüfen.
Der Prüfungszyklus darf maximal 2 Jahre betragen.
Alte Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844-2 dürfen nicht mehr aktualisiert werden. Sie sind neu zu erstellen und an den Erfordernissen der DIN ISO 23601 auszurichten.
12.05.2022 Gelsenkirchen 03.06.2022 Gelsenkirchen 22.09.2022 Gelsenkirchen 14.10.2022 Gelsenkirchen 15.12.2022 Gelsenkirchen
8 UE, UE mit 45min
Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Sachverständige für Brandschutz, Mitarbeiter von Brandschutzbehörden, Brandschutzbeauftrage, Mitarbeiter aus dem Bereich Arbeitssicherheit.
Teilnahmezertifikat
Der Lehrgang beginnt um 08:15 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr
ab 299,00 € p.P. zzgl. MwSt.
Was sind Flucht- und Rettungspläne ?
Gesetzliche Grundlagen (Baurecht, Arbeitsschutz, DIN)
Symbolik nach DIN ISO 7010 für Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen
Begrifflichkeiten, Inhalt und Aufbau
Übersicht und Anforderungen
Flächen für die Feuerwehr
Inhalt und Aufbau
Methodik der Planerstellung (Informationsbeschaffung)
Praxisbeispiele & Übungen
Für Brandschutzbeauftragte: mit diesem Seminar wird ein Tag (8 UE) im Rahmen der vorgeschriebenen Fortbildung für Brandschutzbeauftragte bescheinigt