Brandschutzbeauftragte sind im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich.
Sie sollen Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass die Gefahren beseitigt werden und evtl. Schäden gering gehalten werden. Nach Abschluss des Seminars sind die Teilnehmer in der Lage, die Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten fachgerecht zu erfüllen.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgt entsprechend den Vorgaben der BG und dem vfdb-Richtlinienentwurf 12-09/01 (bzw. DGUV Information 205-003 bzw. VdS 3111).
gem. §3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
bei Geschossflächen von mehr als 5.000qm ist ein Brandschutzbeauftragter erforderlich.
fordert ebenfalls ausdrücklich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
06.06.-17.06.2022 Gelsenkirchen
Dauer 64 UE, UE mit 45min
Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Umweltschutzbeauftragte, Versicherungsfachleute, Personen, die als Brandschutzbeauftragte eingesetzt werden sollen.
Teilnahmezertifikat
Der Lehrgang beginnt um 08:15 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr
ab 1.920,00 € p.P. zzgl. MwSt. bei 64UE
Rechtliche Grundlagen
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
Brandrisiken
Brandlehre
Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung
Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
Baulicher Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz
Anlagentechnischer Brandschutz
Brand- und Explosionsgefahr
Brandschutzmanagement
Schriftliche Abschlussprüfung
Es sind keine besonderen Voraussetzungen nötig.