Sicherheitsbeauftragte sind Ansprechpartner in den Bereichen Arbeitsschutz und Unfallverhütung und unterstützen Unternehmen im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie achten im Unternehmen vor Ort auf Vorhandensein, Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen, persönlicher Schutzausrüstung, der Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen und unterstützen den Unternehmer, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt bei der Vermeidung berufsbedingter Krankheiten und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.
Sie motivieren zu sicherheitsbewusstem Verhalten und nehmen eine Vorbildfunktion im Betrieb ein. Durch die Arbeit eines Sicherheitsbeauftragten wird die Häufigkeit der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen gemindert und die Arbeitsqualität gesteigert.
Sicherheitsbeauftragte im Betrieb sind nicht weisungsbefugt, haben somit auch keine Aufsichtspflicht, welche weiterhin beim Arbeitgeber liegt.
Als Sicherheitsbeauftragte sollten sicherheitsbewusste, engagierte Mitarbeitende in Abstimmung mit dem Betriebs- / Personalrat und der Berufsgenossenschaft bestellt werden.
Um Sicherheitsbeauftragter in Ihrem Betrieb zu werden, benötigen Sie eine entsprechende Aus- und Fortbildung.
Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sollen Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte sein.
Die Flexibilität und Dynamik der heutigen Arbeitswelt führt auch im Büroalltag zu speziellen Beanspruchungen, welche eine Spezialisierung des SiBe erforderlich macht.
Unterschiedliche Beanspruchungen im Arbeitssystem erfordern eine Spezialisierung des Sicherheitsbeauftragten, welches mittels des Teil 2, z.B. Technik, erfolgt.
Die ständige Weiterentwicklung von Arbeitsprozessen und die kontinuierliche Anpassung rechtlicher Anforderungen macht eine regelmäßige Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten unumgänglich.
auf Anfrage
16 UE, UE mit 45min
Das Seminar wendet sich an Personen aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.
Die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme setzt das Bestehen der Prüfung am Seminarende voraus
Der Lehrgang beginnt um 08:15 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr
ab 855,00 € p.P. zzgl. MwSt.
Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden
Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
Gefährdungsbeurteilung
Grundlagen, Gefährdungsfaktoren
Methoden, Tipps und Arbeitshilfen
Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Brandentstehung, Brandursachen
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Feuergefährliche Arbeiten
Brandschutz auf Baustellen
Selbstschutz und Selbsthilfe im Brandschutz
Verkehrssicherheit
Kommunikation und Unterweisung
Übungsbeispiele aus der Praxis
praktische Löschübung
Erste Hilfe
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.