Brandschutzbeauftragter - Fortbildung

      Brandschutzbeauftragter Fortbildung

      Die neue vfdb-Richtlinie 12/09-01 verlangt alle drei Jahre eine mindestens zweitägige Fortbildung.

      In der erstmaligen Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß der vfdb-Richtlinie 12/09-01 kann nur ein Teil des notwendigen Wissens abgedeckt werden. Wie in anderen Fachbereichen auch, muss dieser Grundstock gefestigt, auf dem neuesten Stand gehalten und erweitert werden. Auf der 58. Jahresfachtagung der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) vom 24. bis 27. Mai 2009 wurde aus diesem Grund die Richtlinie um die Forderung einer regelmäßigen Fortbildung erweitert.

      Ab sofort muss sich der Brandschutzbeauftragte mindestens alle drei Jahre fortbilden. Die Kurse der Ausbildungsträger dürfen dabei nicht weniger als 16 Lehreinheiten umfassen. Die Teilnehmer werden über die aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz informiert, ihr Wissen wird auf den neuesten Stand gebracht.

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      Anforderungen

      Erfüllen Sie die Fortbildungsanforderungen der vfdb, DGUV und VdS, indem Sie...

      alle 3 Jahre

      ihre Kenntnisse aktualisieren, und hierzu....

      mindestens 16 Lehreinheiten

      ....absolvieren. Eine Lehreinheit entspricht einer Unterrichtszeit von 45 Minuten.

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      zur Anmeldung
      Kurs-Nummer BBF002

      individuelle Termine und Firmenschulungen auf Anfrage

      Termine & Orte

      05.04./06.04.2022 Gelsenkirchen 19.05./20.05.2022 Gelsenkirchen 26.09./27.09.2022 Gelsenkirchen

      Dauer

      16 UE, UE mit 45min

      Zielgruppe

      Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Brandschutzverantwortliche

      Abschluss

      Teilnahmezertifikat

      Beginn & Ende

      Der Lehrgang beginnt um 08:15 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr

      Preis

      ab 720,00 € p.P. zzgl. MwSt. bei 16UE

      Änderungen der Inhalte sind bei kurzfristigen Referenten-Absagen möglich

      Das wird in dieser Schulung vorkommen:

      Rechte und Stellung des Brandschutzbeauftragten

      Aufgaben und Pflichten

      Aktuelles zum bautechnischen und anlagentechnischen Brandschutz

      Besondere Brandrisiken im Unternehmen

      Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen

      Fallbeispiele, Lehren aus Schäden

      Schutz vor Brandstiftung

      Brandmeldeanlagen

      Alarmplan, Brandschutzordnung

      Planung und Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen

      Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen

      Erfahrungsaustausch, Diskussion

      VORAUSSETZUNG

      Sie sollten die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten erworben haben und idealerweise als solcher tätig sein.

      noch Fragen ?