AGB

    AGB und Lizenzbedingungen
    EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz
    Klein Nordender Weg 7
    25336 Elmshorn

    Teil 1 Allgemeine Regelungen

    1. Geltung:
    Die Annahme der Bestellungen und die Ausführung der Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
    2. Zahlung:
    Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sofort nach Erhalt in der fakturierten Währung ohne Abzug und bankspesenfrei zur Zahlung fällig.

    3. Haftung für Schadenersatz, Verjährung:
    (1) Die EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz haftet für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. bei Vertragsverletzung, Unmöglichkeit oder unerlaubter Handlung), im folgenden Umfang:

    a) unbeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei: Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, im Rahmen einer gegebenen Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz;

    b) eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen es sei denn, wir haften nach Pkt. (1) a) unbeschränkt oder der Schaden beruht auf einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z. B. vertragsgemäße Lieferung und Übereignung des Vertragsgegenstandes). Im Falle der Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

    c) Befindet sich die EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz mit ihrer Leistung in Verzug, so haften wir wegen dieser Leistung auch für Zufall unbeschränkt, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

    (2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz entsprechend.

    (3) Der EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik.

    (4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen die EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz ein Jahr. Bei unbeschränkter Haftung nach Pkt. (1) a) sowie gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
    EIKO Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz GmbH i.G.

    Teil 2 Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge

    Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung zu den allgemeinen Regelungen in Teil 1 für die Buchung von Veranstaltungen, Seminaren, Online-Weiterbildungen, Fernlehrgängen sowie Inhouse-Veranstaltungen.

    1. Regelungen für offene Veranstaltungen, Seminare, Online-Weiterbildungen sowie Fernlehrgänge

    a) Zahlung
    Die Veranstaltungsvergütung oder Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung in der fakturierten Währung ohne Abzug und bankspesenfrei zur Zahlung fällig, soweit nicht anders angegeben.

    b) Rücktrittsbedingungen
    Ein Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist jederzeit möglich. Die  kann einen Rücktritt aber nur in Textform anerkennen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. Bei einem Rücktritt wird folgende Gebühr (netto) erhoben:
    •            Bis zu 7 Wochen (49 Tage) vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos; evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden in vollem Umfang zurückerstattet.
    •            Ab 7 Wochen (48 Tage) bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 35% der Veranstaltungsgebühr (mindestens aber 90,00 € jedoch max. die Veranstaltungsgebühr, sofern diese niedriger als 90,00 € ist).
    •            13 Tage oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn: die volle Veranstaltungsgebühr.

    c) Umbuchung
    Falls ein Veranstaltungstermin nicht wahrgenommen werden kann, bucht der Veranstalter den Teilnehmer jederzeit auf dessen Wunsch auf einen anderen Termin bzw. eine andere Veranstaltung um. Umbuchungen müssen jedoch dem Veranstalter in Textform angezeigt werden. Für die Umbuchung entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.

    d) Vertretung
    Der angemeldete Teilnehmer kann einen Vertreter benennen, der an seiner Stelle an der Schulung teilnimmt. Die Benennung einer Vertretung muss in Textform erfolgen und ist von Seiten der EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz zustimmungspflichtig. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Kosten.

    e) Laufzeit von Verträgen über Fernlehrgänge
    Die Mindestlaufzeit des Vertrages entspricht der Lehrgangsdauer.

    f) Gerichtsstand bei Fernunterrichtsverträgen
    Gerichtsstand ist der Wohnort des Teilnehmers.

    g) Kündigung
    Veranstalter und Teilnehmer eines Fernlehrgangs haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrages entspricht.

    h) Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern
    Widerrufsbelehrung nur für private Verbraucher

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Wenn Sie Fernunterricht in Teilzahlungen bezahlen, beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Tag zu laufen, an dem wir Ihnen eine für Sie bestimmte Vertragsurkunde, Ihren schriftlichen Antrag, oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Antrags zur Verfügung gestellt haben.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz, Klein Nordender Weg 7, 25336 Elmshorn, E-Mail: info@eiko-ingenieurbüro.de) mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    i) Widerrufsbelehrung gegenüber Unternehmern
    Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit besteht das Widerrufsrecht nicht.

    j) Änderungs- und Durchführungsvorbehalt
    Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund oder wegen höherer Gewalt, notwendige organisatorische bzw. inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Über diese Änderungen wird der Teilnehmer unverzüglich unterrichtet. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die bereits bezahlte Gebühr wird dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche ergeben sich daraus nicht. Bitte beachten Sie dies bei der Buchung von Reisetickets oder Übernachtungen.

    k) Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen und Seminaren
    Bei Veranstaltungen und Seminaren können Fotos oder Videos erstellt werden, auf denen auch die Teilnehmer zu sehen sind. Diese Aufnahmen können zu Dokumentations- und Werbezwecken sowie zur Berichterstattung und in Produkten der EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz verwendet werden. Mit Buchung einer Veranstaltung oder eines Seminars erklärt sich der Teilnehmer mit der Anfertigung der Aufnahmen und deren Verwendung durch die EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz einverstanden. Sollte der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, hat dieser den Veranstalter darüber schriftlich zu informieren und zwar per E-Mail an info@eiko-ingenieurbüro.de unter Angabe der gebuchten Veranstaltung bzw. des gebuchten Seminars.

    2. Regelungen für Inhouse-Veranstaltungen
    a) Zahlung
    Die Gebühr für Inhouse-Veranstaltungen ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung in der fakturierten Währung ohne Abzug und bankspesenfrei zur Zahlung fällig, soweit nicht anders angegeben.

    b) Rücktrittsbedingungen
    Ein Rücktritt des Kunden von einer gebuchten Veranstaltung ist jederzeit möglich. EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz kann einen Rücktritt aber nur in Textform anerkennen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. Bei einem Rücktritt wird folgende Gebühr (netto) erhoben:
    •            bis 4 Wochen (28 Tage) vor Veranstaltungsbeginn 125,00 €
    •            bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 35% der Veranstaltungsgebühr
    •            13 Tage oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn: die volle Veranstaltungsgebühr.

    c) Umbuchung
    Der Kunde kann jederzeit für eine gebuchte Inhouse-Veranstaltung einen neuen Durchführungstermin mit der EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz vereinbaren. Umbuchungen müssen dem Veranstalter in Textform angezeigt werden. Bei einer Umbuchung erhebt die EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz eine Bearbeitungsgebühr (netto) von 90,00 €. Bei Umbuchung 13 Tage vorher oder kürzer vor Beginn der Veranstaltung fallen 30% der Veranstaltungsgebühr (netto) an. Ab 7 Tage oder kürzer 50%. Für eine Umbuchung, die zwei Werktage vor dem Veranstaltungstermin oder kurzfristiger angezeigt wird, wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben. Der neue Termin soll innerhalb von drei Wochen nach Anzeige der Umbuchung festgesetzt werden. Er darf maximal 12 Monate vom ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin entfernt liegen. Nach erfolgter Umbuchung gelten die Fristen erneut.

    d) Durchführungsvorbehalt
    Die EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz kann vom Vertrag zurücktreten, falls die Schulungsmaßnahme wegen Krankheit der/des Referenten, aus technischen Gründen oder aus von der EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann. Die bereits bezahlte Gebühr wird dann zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche ergeben sich daraus nicht.
    Die EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz wird jedoch vor Ausübung des Rücktrittsrechts versuchen, einen anderen geeigneten Referenten mit der Durchführung der Schulungsmaßnahme zu betrauen oder diese auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern die Gelegenheit dazu besteht und der Kunde damit einverstanden ist. Derartige Änderungen wird die EIKO Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz GmbH dem Kunden unverzüglich und ohne schuldhaftes Verzögern mitteilen.
    3. Regelungen für  Zertifikatsprüfungen
    Bei erfolgreich absolvierter Zertifikatsprüfung  erhalten die Teilnehmer ein von der EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz ausgestelltes Zertifikat (Institutszertifikat), sofern nicht anders angegeben.
    Die Prüfungsleistung, die Prüfungsunterlagen und die Ergebnisse der Selbstkontrolltests des Teilnehmers werden von der EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz für zwei Jahre archiviert und danach gelöscht. Die Archivierungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem Teilnehmer das Prüfungsergebnis zur Verfügung gestellt worden ist.
    Zweitausfertigungen von Zertifikaten können innerhalb des Archivierungszeitraums (2 Jahre) gegen eine Gebühr von 30.- Euro pro Zertifikat bei der EIKO GmbH – Ingenieurbüro für Brand- und Arbeitsschutz angefordert werden.