VORAUSSETZUNG
zum Besuch der Veranstaltung sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich.
Das Ziel des Lehrganges besteht im Erwerb von Kenntnissen über arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und Möglichkeiten zur Durchsetzung des Arbeitsschutzes in der Praxis der Betriebe und Einrichtungen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen durch Unterstützung der Sicherheitsfachkraft.
Als Kompaktkurs beinhaltet dieser Lehrgang neben dem Grundlehrgang auch das branchenspezifische Aufbauseminar.
Derzeit bieten wir folgende Kompaktkurse an:
28.03.-30.03.2022 Gelsenkirchen 09.05.-11.05.2022 Gelsenkirchen 30.05.-01.06.2022 Gelsenkirchen 05.09.-07.09.2022 Gelsenkirchen 19.09.-21.09.2022 Gelsenkirchen 10.10.-12.10.2022 Gelsenkirchen 31.10.-02.11.2022 Gelsenkirchen 12.12.-14.12.2022 Gelsenkirchen
24 UE, UE mit 45min
Personen, die vom Unternehmer nach § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) als Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind und Grundwissen für die Wahrnehmung dieser Funktion erwerben sollen
Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Vermittlung des Grundwissens für Sicherheitsbeauftragte gemäß SGB VII § 22
Der Lehrgang beginnt um 08:15 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr
ab 960,00 € p.P. zzgl. MwSt
Allgemeine Vorschriften
Pflichten der Versicherten
Rechtsstellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Verantwortung und Rechtsfolgen für Arbeitgeber, Führungskräfte und Mitarbeiter
Die gesetzliche Unfallversicherung,
Unfallverhütung und Leistungen bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten
Motivation zum Arbeitsschutz
Diskussionen und Erfahrungsaustausch
Anforderungen und Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
Organisation der betrieblichen Sicherheitsarbeit und der Ersten Hilfe
Gefährdungsanalysen im Arbeitsschutz, Unterweisungen im Arbeitsschutz
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung des Unternehmens
Technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit
Ausgewählte Fragen der Ergonomie, Gefahrstoffe
Branchenspezifische Gefahrenquellen und Belastungen
zum Besuch der Veranstaltung sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich.