VORAUSSETZUNG
Sie erfüllen die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit)
Beim Arbeitsschutz steht die Vermeidung von Unfällen an erster Stelle. Die Überprüfung der Arbeitsbedingungen, aber auch die regelmäßige Wartung der technischen Geräte tragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei.
Nach § 3 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung und DGUV I 208-016 ist der Unternehmer dazu verpflichtet, Leitern und Tritte regelmäßig von einer befähigten Person prüfen zu lassen.
In welchen Zeitabständen eine Prüfung von Leitern und Tritten durchgeführt werden sollte, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Dies kann von einer jährlichen bis hin zu einer sogar täglichen Tritt- und Leiterprüfung reichen.
Durch die regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel wird in Ihrem Betrieb die Gefahr von Absturzunfällen minimiert, dann jeder Absturzunfall kann zur Arbeitsunfähigkeit führen.
Jeder dritte Absturzunfall führt zur Arbeitsunfähigkeit. Die BetrSichV verlangt daher, dass in jedem Unternehmen Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Die regelmäßige Prüfung darf nur von Befähigten Personen durchgeführt werden. Diese muss nachweisen können, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung des Arbeitsmittels verfügt.
Dieses ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich und kann von einer jährlichen bis hin zu einer sogar täglichen Tritt- und Leiterprüfung reichen.
29.04.2022 Gelsenkirchen 26.08.2022 Gelsenkirchen 02.12.2022 Gelsenkirchen
8 UE, UE mit 45min
Das Seminar wendet sich an Haustechnisches Fachpersonal, Hausmeister, Haustechniker, Instandhalter, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Teilnahmezertifikat
Der Lehrgang beginnt um 08:15 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr
ab 299,00 € p.P. zzgl. MwSt.
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
ASiG
BetrSichV
TRBS 2121 Teil 2
DIN EN 131
DIN 4567
DIN EN 14183
DIN EN 1004
Aufbau und Konstruktion
Sinn und Zweck
Handhabung
Dokumentation
Wartung und Prüfung
Mängel erkennen
richtiges Prüfverfahren anwenden
Art und Umfang der Prüfung festlegen
Sie erfüllen die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit)