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    Schulung zum Brandschutzhelfer


      Brandschutzhelfer

      Brandschutzhelfer

      Brandschutzhelfer sind gesetzlich vorgeschrieben: Sie übernehmen einen Teil der Brandschutzaufgaben im Betrieb und sind daher wichtige Personen in der Löschkette.

      Dabei sind mindestens 5% der Belegschaft vorgeschrieben. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung, beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte.
      Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

      Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.

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      was wir zu bieten haben

      Individuelle Termine, Firmenschulungen und Firmen-spezifische Kurse auf Anfrage.

      gesetzliche Grundlage

      Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Personen für die Bekämpfung von Entstehungsbränden und das Sicherstellen des selbstständigen Verlassens der Arbeitsstätte durch die Beschäftigten bereitzustellen.

      5% der Beschäftigten

      Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) in der Regel ausreichend.

      regelmäßige Schulung

      Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 ).

      Für Ihr Unternehmen unverzichtbar: Brandschutzhelfer !

      zur Anmeldung
      Kurs-Nr. BHE020

      Kursdetails finden Sie hier:

      Termine & Orte

      auf Anfrage

      Dauer

      8 UE, UE mit 45min

      Zielgruppen

      Alle Personen, die als Brandschutzhelfer in Unternehmen eingesetzt werden sollen.

      Prüfung

      die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme setzt das Bestehen der Prüfung am Seminarende voraus

      Beginn & Ende

      Der Lehrgang beginnt um 08:15 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr

      Preis

      ab 360,00 € p.P. zzgl. MwSt.

      Das wird in dieser Schulung vorkommen

      Grundzüge des Brandschutzes

      Gefährdung durch Brände

      Risiken im Betrieb, häufige Brandursachen

      Brandgefahren und Zündquellen

      Betriebliche Brandschutzorganisation

      Brandschutzordnung nach DIN 14096

      Rettungswege in Gebäuden (Flucht- u. Rettungswegpläne)

      Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3

      Alarmierungswege und –mittel

      Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

      Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen

      Brandklassen, geeignete Löschmittel

      Wirkungsweise und Eignung von Löschgeräten

      Verhalten im Brandfall

      Alarmierung

      Besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C: Übernahme von Arbeiten zur Brandbekämpfung, Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen

      Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten

      Löschtaktik

      Praktische Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten

      Hinweise

      Im Rahmen des Lehrgangs findet eine Löschübung statt. Die Teilnahme ist nur mit festem, wasserabweisendem Schuhwerk möglich.

      Noch Fragen?