Hinweise
Im Rahmen des Lehrgangs findet eine Löschübung statt. Die Teilnahme ist nur mit festem, wasserabweisendem Schuhwerk möglich.
Brandschutzhelfer sind gesetzlich vorgeschrieben: Sie übernehmen einen Teil der Brandschutzaufgaben im Betrieb und sind daher wichtige Personen in der Löschkette.
Dabei sind mindestens 5% der Belegschaft vorgeschrieben. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung, beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte.
Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.
Testen Sie jetzt ihr Wissen !
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Personen für die Bekämpfung von Entstehungsbränden und das Sicherstellen des selbstständigen Verlassens der Arbeitsstätte durch die Beschäftigten bereitzustellen.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) in der Regel ausreichend.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 ).
auf Anfrage
8 UE, UE mit 45min
Alle Personen, die als Brandschutzhelfer in Unternehmen eingesetzt werden sollen.
die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme setzt das Bestehen der Prüfung am Seminarende voraus
Der Lehrgang beginnt um 08:15 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr
ab 360,00 € p.P. zzgl. MwSt.
Gefährdung durch Brände
Risiken im Betrieb, häufige Brandursachen
Brandgefahren und Zündquellen
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Rettungswege in Gebäuden (Flucht- u. Rettungswegpläne)
Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
Alarmierungswege und –mittel
Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
Brandklassen, geeignete Löschmittel
Wirkungsweise und Eignung von Löschgeräten
Alarmierung
Besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C: Übernahme von Arbeiten zur Brandbekämpfung, Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen
Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
Löschtaktik
Praktische Handhabung von Feuerlöschern, Wandhydranten
Im Rahmen des Lehrgangs findet eine Löschübung statt. Die Teilnahme ist nur mit festem, wasserabweisendem Schuhwerk möglich.