Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
(aus Urteilsbegründung Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 5 K 101/85 vom 14.11.1985 sowie OVG Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987)
Nach einem Brand sind statistisch 43% der Unternehmen sofort, weitere 28% innerhalb der nächsten 3 Jahre insolvent. Schätzen Sie Brandrisiken richtig ein und ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz, damit Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen keinen Gefährdungen ausgesetzt sind.
Um geeignete Brandschutzmaßnahmen definieren und umsetzen zu können, sollten Sie erst einmal die Gefahren kennen, die in Ihrem Betrieb zu erwarten sind. Ist überhaupt mit Brandgefahren durch im Betrieb vorhandene Gefahrstoffe zu rechnen? Falls eine solche Brandgefahr besteht, wie hoch ist diese einzustufen? All das sollten Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung Brandschutz ermitteln.
Mit der Gefährdungsbeurteilung stellen Sie fest,
1. welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, damit Ihre Mitarbeiter im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können (ASR A2.2, Punkt 5.1) und 2. stellen Sie damit fest, welche Brandgefährdung im Betrieb vorliegt (normal oder erhöht). Danach richtet sich die Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen (ASR A2.2, Punkt 5.2), oder ob Sie zusätzliche Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung ergreifen müssen (ASR A2.2, Punkt 6.2).
• Sicherheitsabstände
• Feuerwiderstandsdauer
• Anforderungen an Baustoffe und Bauteile
• Brandabschnitte
• Löschwasserversorgung
• Brandmeldeanlagen
• automatische Löschanlagen
• Rauch- und Wärmeabzug
• Brandschutzordnung
• Alarmpläne
• Flucht- und Rettungswegpläne
• Durchführen von Übungen
31.03.2022 Gelsenkirchen 13.05.2022 Gelsenkirchen 08.09.2022 Gelsenkirchen 23.09.2022 Gelsenkirchen 03.11.2022 Gelsenkirchen
8 UE, UE mit 45 min
Das Seminar wendet sich an Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Behördenvertreter (z.B. Brandschutzdienststellen), Versicherungsfachleute und Planer, interessierte Personen.
Teilnahmezertifikat
Der Lehrgang beginnt um 08:15 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr
ab 299,00 € p.P. zzgl. MwSt.
Die Beurteilung der Brandgefährdung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person durchzuführen. Dabei sind alle relevanten Faktoren für die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung eines Brandes zu berücksichtigen. Gefährdungen für Beschäftigte oder andere Personen ergeben sich insbesondere aus Rauch, weiteren (toxischen) Brandfolgeprodukten, Wärme sowie dem Versagen von Bauteilen.
ASiG
ArbStättV, insb. ASR A2.2
GefStoffV, insb. TRGS 800
Anzahl erforderliche Löschmitteleinheiten
geeignete Löschmittel und Feuerlöscher
Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung
Kriterien bzgl. Höhe der Brandgefährdung
Beurteilung auch hinsichtlich Gefahrstoffen und Zündquellen
Reihenfolge der Maßnahmen
Aufbau und Systematik
Handlungshilfen & Checklisten
Erfahrungsaustausch