Jetzt anmelden

    Fachkunde Brandschutzordnung


      Fachkundige Person Brandschutzordnung gemäß DIN14096

      Fachkundige Person Brandschutzordnung gemäß DIN14096

      Ein wesentliches Organisationsmittel im betrieblichen Brandschutz ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096, auch BSO genannt. Sie besteht aus den drei Teilen: A, B, C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet. Die BSO enthält Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.

      Die BSO ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude/Betrieb anzupassen. Eine allgemeingültige Vorlage für Brandschutzordnungen gibt es daher nicht. Auch sind Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten.

      Eine Brandschutzordnung ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten muss diese aktualisiert werden. Spätestens alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden.

      Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und in Kraft gesetzt werden.

      Sichern Sie sich Ihren Rabatt !

      Nehmen Sie JETZT am Quiz teil:

      zum Quiz

      Brandschutzordnung (Teil A, B und C)

      Brandschutzordnung Teil A

      Die BSO Teil A enthält die Mindestanforderungen an die Aushänge zum Verhalten im Brandfall und der Verhütung von Bränden.

      Sie richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten, also neben Arbeitnehmern und Bewohnern auch an Besucher.

      Brandschutzordnung Teil B

      Die BSO Teil B richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten.
      Er enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung etc.

      Brandschutzordnung Teil C

      Die BSO Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Sie beinhaltet: Einleitung, Brandverhütung, Meldung der Alarmierung und Alarmierungsablauf, Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte, Löschmaßnahmen, Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr, Nachsorge und den Anhang.

      Jeder Unternehmer braucht eine BSO und muss diese regelmäßig auf Aktualität prüfen

      zur Anmeldung
      organisatorische Details

      Individuelle Termine und Firmenschulungen auf Anfrage

      Termine & Orte

      01.04.2022 Gelsenkirchen 02.06.2022 Gelsenkirchen 09.09.2022 Gelsenkirchen 13.10.2022 Gelsenkirchen 04.11.2022 Gelsenkirchen

      Dauer

      8 UE, UE mit 45min

      Zielgruppen

      Mit der Erstellung und Prüfung der Brandschutzordnung betraute Personen, z.B. Brandschutzbeauftragte,

      Abschluss

      Teilnahmezertifikat

      Beginn & Ende

      Der Lehrgang beginnt um 08:15 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr

      Preis

      ab 299,00 € p.P. zzgl. MwSt

      Das wird in dieser Schulung vorkommen

      rechtliche Grundlagen

      Bauordnungsrecht, Sonderbauverordnungen

      Arbeitsschutzrecht

      Brandschutzmanagement, organisatorischer Brandschutz

      Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

      Normen und Bezüge

      Anforderungen nach DIN 14096:2014-5 Brandschutzordnung

      Symbolik nach DIN ISO 7010, DIN 4844-2 und ASR A1.3

      DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis"

      DGUV Information 205-033 Alarmierung und Evakuierung

      Aufbau und Inhalte

      Inhalt der unterschiedlichen Teile der Brandschutzordnung nach DIN 14096

      Aufbau einer Brandschutzordnung

      Normschrift für die Brandschutzordnung Teil A

      Vorstellung und Formulierungshilfen der Teile B+C

      Erstellung und Praxisbezug

      Beispiele aus der Praxis

      Leitfaden zur Erstellung einer Brandschutzordnung

      Gruppenarbeit: Erstellung einer Brandschutzordnung

      Abschlussprüfung